AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen für Bestellungen im SSR-Online-Shop

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (SSR Performance GmbH) über die Internetseite https://ssr-performance.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren .

Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(2) Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben.
Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb” abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb” aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse” und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück” des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche “zahlungspflichtig bestellen” geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab.
Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang Ihrer Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.

(3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung). Auch ohne ausdrückliche Annahmeerklärung unsererseits kommt ein Vertrag spätestens zustande, wenn wir Sie zur Zahlung der bestellten Waren auffordern.
Sollten Sie keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

§ 4 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

§ 5 Widerrufsrecht

(1) Wenn Sie den Vertrag als Verbraucher abgeschlossen haben, steht Ihnen das Widerrufsrecht nach Abs. 2 zu.

(2) Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, SSR Performance GmbH, Helene-Wessel-Bogen 9, 80939 München, Deutschland, Telefon: 089 2170400, E-Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Siekönnen dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§ 6 Rechtswahl

(1)  Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2)  Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.



II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

SSR Performance GmbH

Helene-Wessel-Bogen 9
80939 München
Deutschland
Telefon: 089 2170400
E-Mail: [email protected]

Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen “Zustandekommen des Vertrages” unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch .

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem  können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

5.3. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind.

5.4. Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

5.5. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

5.6. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

6. Lieferbedingungen

6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

6.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung “Gewährleistung” in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

letzte Aktualisierung: 01.08.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

  1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Incentives, Tagungen und Reisen sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der SSR Performance GmbH sowie deren Vertragspartnern.

  1. Vertragsabschluss, Partner und Haftung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) der SSR Performance GmbH an den Kunden und Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung durch den Kunden zustande; diese sind die Vertragspartner.

2.2 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung. Andere Prospekte und Informationsquellen sind nicht maßgeblich. Es gelten keine mündlichen Nebenabreden.

2.3 Die SSR Performance GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der SSR Performance GmbH zurückzuführen sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die SSR Performance GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.

2.4 Ausdrücklich im Angebot als in fremdem Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Unternehmen unterliegen nicht der Haftung der SSR Performance GmbH. Im Falle einer solchen Vermittlung ist die Haftung für Vermittlungsfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

  1. Leistungen, Preise, Zahlung, Umbuchung

3.1. Die SSR Performance GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der SSR Performance GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der SSR Performance GmbH sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der SSR Performance GmbH an Dritte. Abweichende Fälligkeiten gelten nur dann, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Es besteht keine Leistungspflicht für nicht bezahlte Leistungen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 651 k Abs. 3 BGB. SSR Performance GmbH ist berechtigt, die Buchung bei Zahlungsverzug und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu stornieren und den daraus entstehenden Schaden zu berechnen.

3.3. Rechnungen der SSR Performance GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die SSR Performance GmbH berechtigt, beim Verbraucher Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Sollte der Kunde kein Verbraucher sein, berechnet die SSR Performance GmbH Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bankgebühren fallen in jedem Falle zu Lasten des Kunden.

3.4. Die SSR Performance GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

3.5. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Veranstaltung Änderungen in Bezug auf den Veranstaltungstermin bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin vorgenommen (Umbuchung), ist die SSR Performance GmbH berechtigt, pro Teilnehmer ein Bearbeitungsentgelt zu erheben.

  1. Kompensation

SSR Performance GmbH behält sich vor, mehrere Forderungen aus verschiedenen Bestellungen zu addieren und miteinander zu verrechnen.

  1. Extrakosten

Leistungen, deren Erbringung nicht Gegenstand des Vertrages ist, aber im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung auf kurzfristige Kundenveranlassung erbracht werden, werden nach der Veranstaltung mit einer Handling-Gebühr gesondert in Rechnung gestellt.

  1. Rücktritt der SSR Performance GmbH

6.1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen der in der Ablehnungsordnung angegebenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist die SSR Performance GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.2. Ferner ist die SSR Performance GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • Höhere Gewalt oder andere von der SSR Performance GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Eine Durchführung pandemiebedingt nicht möglich ist
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden
  • Die SSR Performance GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der SSR Performance GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der SSR Performance GmbH zuzurechnen ist

6.3. Die SSR Performance GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

6.4. Im Falle des Rücktritts (nach 6.2.) hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der SSR Performance GmbH.

6.5. Sollte die SSR Performance GmbH aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Reisen vom Vertrage zurücktreten, ist die SSR Performance GmbH berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.

6.6. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

  1. Rücktritt des Kunden

7.1. Bei Rücktritt des Kunden ist die SSR Performance GmbH berechtigt, die vereinbarten Leistungen komplett in Rechnung zu stellen, sofern Weitervermietungen nicht mehr möglich sind.

7.2. Bei Rücktritt bis zum 90. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind keine Stornogebühren fällig.

Die Absage bzw. Einschränkung der beauftragten Leistung muss schriftlich erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis zum 60. Tag vor der Veranstaltung: 15% des Rechnungsbetrags
  • Vom 59. bis zum 15. Tag vor der Veranstaltung: 50% des Rechnungsbetrags
  • Ab 14. Tag vor der Veranstaltung: 100% des Rechnungsbetrags
  1. Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einer Leistung der SSR Performance GmbH wird München als Gerichtsstand vereinbart, wenn es sich bei der in Anspruch zu nehmenden Person um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach dem Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageeingebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

  1. Teilnahmebedingungen

Ziel der Teilnahme an einer Veranstaltung der SSR Performance GmbH ist die Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens des Teilnehmers und nicht die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten.

9.1. Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse ist und verpflichtet sich, auf Verlangen durch den Veranstalter Einsicht in diese zu gewähren. Der Teilnehmer versichert weiterhin, dass das von ihm geführte Fahrzeug in seinem Eigentum steht oder der Eigentümer mit der Teilnahme an der Veranstaltung einverstanden ist.

9.2. SSR Performance GmbH ist berechtigt, den Teilnehmer, der trotz Ermahnung die Teilnahmeregeln missachtet, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen.

9.3. Bei Trainingsfahrten auf den Trainingsgeländen/Trainingsstrecken besteht Helmpflicht, Anschnallpflicht und die Pflicht zur Einhaltung der Phonbestimmungen sowie der Streckenordnung. SSR Performance GmbH behält sich vor, den Teilnehmer, der diese Regeln missachtet, vom weiteren Verlauf des fahrerischen Teils der Veranstaltung auszuschließen.

9.4. Während des Kurses ist den Anweisungen der Instruktoren und des Teams der SSR Performance GmbH im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen, insbesondere in Fällen der Gefährdung von Personen und Sachen, kann der Teilnehmer vom fahrerischen Teil der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kurs nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder einer besten Rundenzeit dient.

9.5. Es gilt während des gesamten Kurses striktes Alkoholverbot und ein Promillewert von 0,0. SSR Performance GmbH behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht der Einschränkung der Fahrtauglichkeit oder der Fahruntüchtigkeit besteht (z. B. Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme) vom fahrerischen Teil der Veranstaltung auszuschließen.

Der Teilnehmer versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, das von ihm geführte Fahrzeug sicher und ohne Beeinträchtigung zu führen. Die Einnahme von Substanzen vor und während der Teilnahme ist ausdrücklich untersagt, soweit diese die Fahrtüchtigkeit zu beeinträchtigen im Stande sind.

9.6. SSR Performance GmbH behält sich das Recht vor, den vereinbarten Kurs aus wichtigem Grund zur Sicherheit der Teilnehmer zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen.

9.7. Für Schäden eines Teilnehmers haftet die SSR Performance GmbH sowie dessen Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens eines Teilnehmers, soweit dieser die Weisungen der Instruktoren oder des Teams beachtet hat. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ist nicht erlaubt. Das Mindestalter der Begleitpersonen beträgt 16 Jahre. Tiere sind im gesamten Bereich des Trainingsgeländes nicht gestattet.

Für Schäden der Teilnehmer, die untereinander verursacht wurden, haftet die SSR Performance GmbH nicht. Für Schäden, die ein Teilnehmer an der Rennstrecke verursacht hat (z.B. Kehrgebühr aufgrund Verlassens des befestigten Teils der Rennstrecke) haftet der Teilnehmer.

9.8. Sofern auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers ein Instruktor oder Rennfahrer das Teilnehmerfahrzeug führt und hierdurch ein Schaden entsteht, scheiden eine Haftung der SSR Performance GmbH und des Instruktors oder Rennfahrers, unabhängig vom Grad des Verschuldens, aus. Dies gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz.

9.9. Wird dem Teilnehmer ein Fahrzeug der SSR Performance GmbH zur Nutzung und Teilnahme an dem Kurs zur Verfügung gestellt, gelten folgende Bedingungen: Eine anderweitige Nutzung des Fahrzeugs gleich welcher Art ist untersagt. Hinsichtlich der Details zum Fahrzeug gelten die Feststellungen und Angaben des Übergabeprotokolls. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sorgfältig zu behandeln. Für Schäden an dem Fahrzeug, gleichgültig ob diese verschuldet oder unverschuldet zustande gekommen sind und die nach Übergabe an den Teilnehmer bis zur Rückgabe auftreten, haftet der Teilnehmer.

Ausgenommen sind verschleißbedingte Schäden im Rahmen einer normalen Nutzung. Das zur Verfügung gestellte Fahrzeug verfügt über einen Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Teilnehmer zu leisten. Verunfallt das Fahrzeug, so ist die SSR Performance GmbH nicht zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet. Fällt das übergebene Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts aus, der nicht vom Teilnehmer verursacht wurde, bemüht sich die SSR Performance GmbH um die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs.

9.10. Teilnahme- und Nutzungsbedingungen sowie AGBs und die Widerrufsbelehrung werden durch die Buchung anerkannt. Abweichende AGB des Teilnehmers oder Kunden werden zwischen den Parteien mit Buchung abbedungen

9.11. Die SSR Performance GmbH tritt bei der Reiseorganisation, Fahrzeugtransport und Unterbringung als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung für erbrachte oder nicht erbrachte Dienstleistungen der Partner und Rennstrecken.

Bei gebuchten Hotelzimmern, Mietwagen und weiteren zusätzlichen Reiseleistungen tritt die SSR Performance GmbH nur als Vermittler auf und kann in keinem Fall für nicht erbrachte oder nicht zufriedene Dienstleistungen dritter verantwortlich gemacht werden. Der Vertragspartner ist in diesem Fall die Reiseagentur/Online-Reiseagentur, das Hotel, die Fluggesellschaft, Leihwagenfirma, etc. Bei Fahrzeugtransport über eine Fremdfirma tritt der Transporteur als direkter Vertragspartner auf. Die SSR Performance GmbH übernimmt lediglich die Funktion des Vermittlers, und entzieht sich jeglicher Haftung bei Schäden am Fahrzeug, nicht erbrachten Leistungen, unpünktlicher Anlieferung oder Ähnlichem. Bei erbrachten Leistungen der einzelnen Rennstrecken gelten die allgemeinen Geschäfts– und Versicherungsbedingungen aller Rennstrecken.

Das Fahren auf der Strecke von minderjährigen Personen ist streng untersagt. Die Erziehungsberechtigten der Minderjährigen haften für alle entstanden Schäden an Material und Personen zu 100 %. Die Erziehungsberechtigten übernehmen mit Unterzeichnung des Haftungsverzichts die komplette Verantwortung und Haftung für den Minderjährigen und dessen Tun.

9.12. Vor Ort muss ein Haftungsausschluss unterzeichnet werden.

Da die SSR Performance GmbH nicht das gesamte Gelände der Rennstrecke und andere Austragungsorte für Veranstaltungen exklusiv anmietet, besteht keine allgemeine Zugangsbeschränkung für Personen. Der Kunde haftet für sein Eigentum und dessen Verwahrung selbst. Eine Haftung durch die SSR Performance GmbH wird nicht übernommen. Es bestehen keine Ansprüche auf Entschädigung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl.

9.13. Es muss sich an die angegebene Lautstärkenbegrenzung gehalten werden.

  1. Impressum

SSR Performance GmbH

Helene-Wessel-Bogen 9

80939 München

Geschäftsführer: Stefan Schlund

Telefon: +49 89 2170400

E-Mail: [email protected]

Ust.-IdNr. DE311527127

Amtsgericht München

HRB 232377

  1. Widerrufsrecht

11.1 Wenn Sie den Vertrag als Verbraucher abgeschlossen haben, steht Ihnen das Widerrufsrecht zu.

11.2 Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, SSR Performance GmbH, Helene-Wessel-Bogen 9, 80939 München, Deutschland, Telefon: 089 2170400, E-Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

11.3 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

letzte Aktualisierung: Feb 2022


AGBs

Kfz-Reparaturbedingungen

Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge

Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) Stand: 12/2016

I. Auftragserteilung

  1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtli- che oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
  2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
  3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu ertei- len und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
  4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftrag- nehmers.

II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

  1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auf- trags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
    Preisangaben im Auftragsschein können auch durchVerweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
  2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so be- darf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Ein- zelfall vereinbart ist.
    Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auf- tragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Be- rechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
  3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angege- ben werden.

III. Fertigstellung

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder er- weitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eineVerzögerung ein, dann hat der Auf- tragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
  2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stun- den schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragneh- mers kostenlos zurVerfügung zu stellen oder 80 % der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwerti- gen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Er- satz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auf- tragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Über-

nahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstel- lung entstandenenVerdienstausfall ersetzen.

3. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichenVerletzung von Pflich- ten des Auftragnehmers, seines gesetzlichenVertreters oder sei- nes Erfüllungsgehilfen beruhen sowie beiVerletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höhe- rer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenesVerschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingterVerzöge- rungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Miet- fahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auf- traggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

IV. Abnahme

1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftragge- ber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand inner- halb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aus- händigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen.
Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausge- führt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.

3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Auf- bewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Las- ten des Auftraggebers.

V. Berechnung des Auftrages

1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Er- satzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auf- tragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Ge- fahr. Die Haftung beiVerschulden bleibt unberührt.

2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschla- ges ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvor- anschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzu- führen sind.

3. Die Berechnung desTauschpreises imTauschverfahren setzt vo- raus, dass das ausgebaute Aggregat oderTeil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.

4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.

5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auf- tragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auf- traggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

Vl. Zahlung

1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens

jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.

2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftragge- bers unbestritten ist oder ein rechtskräftigerTitel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur gel- tend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselbenVertrags- verhältnis beruht.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine ange- messene Vorauszahlung zu verlangen.

Vll. Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auf- trag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonsti- gen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auf- tragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprü- che aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfand- recht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber ge- hört.

Vlll. Haftung für Sachmängel

  1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Man- gels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
  2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtli- ches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständi- gen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auf- traggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die ge- setzlichen Bestimmungen.
  3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt:
    Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflich- ten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach sei- nem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Ver- tragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichenVer- treter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftrag- nehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.
  5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Ver- schweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
  1. a)  Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auf- tragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
  2. b)  Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebs-

unfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wen- den. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass die- sem ausgebauteTeile während einer angemessenen Frist zur Ver- fügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.

c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebautenTeile bis zum Ablauf der Verjäh- rungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen.

ErsetzteTeile werden Eigentum des Auftragnehmers.

IX. Haftung für sonstige Schäden

1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausge- schlossen.

2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmä- ßigen Verjährungsfrist.

3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 4 und 5 entsprechend.

X. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht we- sentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur voll- ständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

Xl. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftrag- geber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nachVer- tragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts- ort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XII. Außergerichtliche Streitbeilegung

1. Kfz-Schiedsstellen

a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraft- fahrzeughandwerks kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Ge- samtgewicht von mehr als 3,5 t) oder – mit dessen Einver- ständnis – der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zustän- dige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schrift- satzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.

b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechts- weg nicht ausgeschlossen.

c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist dieVerjährung für die Dauer desVerfahrens gehemmt.

d) DasVerfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.

e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg wäh- rend eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz- Schiedsstelle ihreTätigkeit ein.

f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil- nehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Teileverkaufsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für

den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) Stand: 12/2016

I. Zahlung

  1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Über- gabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Über- sendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
  2. Gegen Ansprüche desVerkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbe- stritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem- selben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Neben- leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann derVerkäu- fer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leis- tung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemes- sene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Frist- setzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.

II. Lieferung und Lieferverzug

  1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unver- bindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzuge- ben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
  2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unver- bindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Liefer- frist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz einesVerzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäu- fers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
  3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Zif- fer 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Liefe- rung setzen.Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leis- tung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässig- keit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unter- nehmer, der bei Abschluss desVertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- delt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässig- keit ausgeschlossen.Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend ver- einbarten Haftungsbegrenzungen. DerVerkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetre- ten wäre.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Ver- zug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Zif- fer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse die- ses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Er- füllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferan- ten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungs- störungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

III. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzu- nehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines ge- setzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10 % des Kaufprei- ses. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzuset- zen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Ver- käufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderun- gen Eigentum desVerkäufers.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unter- nehmer, der bei Abschluss desVertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- delt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für For- derungen desVerkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammen- hang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämt- liche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehen- de Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übri-

gen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

2. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungs- gemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungs- übereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kauf- gegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetra- ges gemäß Abschnitt I. „Zahlung“, Ziffer 1 an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Ver- käufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

V. Haftung für Sachmängel

  1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes.Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausü- bung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sach- mängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeit- punkt der Übergabe des Kaufgegenstandes; bei gebrauch- ten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlos- sen.
  2. Die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sach- mängelhaftung in Ziffer 1 dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten desVerkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verur- sacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kauf- vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haf- tung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typi- schen Schaden begrenzt.Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzli- chen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen desVerkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit ver- ursachte Schäden.Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vor- genannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
  4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Ver- schweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garan- tie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkt- haftungsgesetz unberührt.

5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt fol- gendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäu- fer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von An- sprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

VI. Haftung für sonstige Schäden

1. Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der re- gelmäßigen Verjährungsfrist.

2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II. „Liefe- rung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.

VII. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wech- sel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichts- stand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allge- meinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- haltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

VIII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

DerVerkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.